AGB

1. Alle angegebenen Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Die Bereitstellungskosten für Räume, Tagungstechnik u.ä. entnehmen Sie bitte diesem Vertrag.

2. Die angegebene Teilnehmerzahl (Garantiezahl) für die Veranstaltung kann um höchstens 10 % über- oder unterschritten werden, sofern der Besteller der Geschäftsleitung der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH die Über- bzw. Unterschreitung bis spätestens zwei Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt hat. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen der Garantiezahl aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. In diesem Fall richtet sich die Berechnung der Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Sofern die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.

3. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke, etc.

4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.

5. Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Besteller/Veranstalter auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung zur Verfügung gestellt. Die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH nicht. Sachgerechte Versicherung z.B. von Einzelstücken ist ausschließlich Sache des Veranstalters/Bestellers.

6. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen - ebenso wie sonstige Gegenstände - nur mit Zustimmung der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Eventuelle Schäden werden dem Veranstalter/Besteller in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus den Räumen der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH zu entfernen. Widrigenfalls erfolgt eine Lagerung nur, wenn die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH dem zustimmt und jedenfalls gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerortes trifft die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH.

7. Stornierungsgebühr

- nach Ablauf des Optionsdatums bis 6 Wochen vor der Veranstaltung = ohne Kosten

- 6 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung = 25 % des zu erwartenden Umsatzes

- 2 Wochen vor der Veranstaltung = 50 % des zu erwartenden Umsatzes

(falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt Mindest-Menü/Büffet-Preis x Personenzahl)

8. Die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH haftet für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände des Bestellers/Veranstalters nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

9. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.

10. Sollten Störungen oder Defekte an den von der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen oder Anlagen auftreten, so wird die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller/Veranstalter obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers/Veranstalters haftet die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11. Erfolgt der Gebrauch des Mietobjektes/der Mietsache durch den Veranstalter/Besteller nicht gemäß den bei der Bestellung gemachten Angaben oder ist ein solcher Gebrauch zu befürchten, ist die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH zum sofortigen Rücktritt berechtigt; dies gilt auch, falls sich nach Abschluss der Auftragsbestätigung herausstellt, dass Veranstaltungsteilnehmer oder -gegenstand - nach Auffassung der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH - mit den berechtigten Interessen der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH unvereinbar sind.

12. Die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH ist berechtigt, auch kurzfristig aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: - höhere Gewalt oder andere von der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Teilnehmer oder Zwecks, gebucht werden; - die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH zuzurechnen ist.

13. Unsere Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

14. Die Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH räumt dem Besteller/Veranstalter ein Recht zum Rücktritt von dieser Auftragsbestätigung gemäß Punkt 7 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Rücktrittserklärung der Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH schriftlich zugegangen sein. Danach ist der Vertrag für den Besteller/Veranstalter bindend.

15. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

16. Für alle Verpflichtungen aus dieser Auftragsbestätigung haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.

17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbestätigung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit übriger Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.

18. Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegen dem Veranstalter/Besteller.

19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Leipzig.

 

Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH | Lotterstraße 1 | 04109 Leipzig
Tel. 0341 / 123 45 67 | Fax 0341 / 123 62 02

www.ratskeller-leipzig.de

 

Deutsche Bank AG Leipzig | BLZ 860 700 24 | Konto 148 94 00 00

USt-ID.: DE 158018449 | StNr.: 231 117/000/79

 

Amtsgericht Leipzig HRB 822 | Geschäftsführer: Ingo Winkler, Jan Woithon | Sitz der Gesellschaft: Leipzig

 

© Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH | Stand: 2012

 
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